Gorillas Streik: Difference between revisions
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Da wilde Streiks nach bürgerlicher Rechtssprechung nicht erlaubt sind, wurden mehrerer Rider für ihr solidarisches Verhalten fristlos gekündigt. 2023 besättigte das Landes-Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigungen für rechtens. | Da wilde Streiks nach bürgerlicher Rechtssprechung nicht erlaubt sind, wurden mehrerer Rider für ihr solidarisches Verhalten fristlos gekündigt. 2023 besättigte das Landes-Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigungen für rechtens. | ||
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Latest revision as of 06:39, 13 July 2026
2021 brach eine Reihe von wilden Streiks beim Fahrradkurier Gorillas. Gorillas ist, wie viele Unternehmen, migrantische Arbeitskräfte am Ausbeuten.
Viele Angestellte, oftmals neu im Land, kennen sich nciht im Deutschen Arbeitsrecht aus und wissen nicht was die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber sowie Arbeitnehmern in Deutschland sind.
Arbeitnehmer sind dies mit Überstunden, gestohlenen Gehältern und willkürlichen Kündigungen am ausnutzen und missbrauchen. Durch niedrige Deutschkenntnisse, sowie fehlender Aufklärung, ist die, auch unter nicht-migrantischen Arbeiter*Innen allgemein niedrige, Gewerkschaftsmitgliedschaft praktisch nicht existent.
Nach einer weiteren willkürlichen Kündigung eines sozial engagierten Arbeiters haben sich die Angestellten mehrerer Gorillas Standorte in Berlin zusammnegefunden und, unter Forderung der Widereinstellung des willkürlich gekündigten Kollegen, die Arbeit niedergelegt und sich zu einem wilden Streik zusammengeschlossen.
Da wilde Streiks nach bürgerlicher Rechtssprechung nicht erlaubt sind, wurden mehrerer Rider für ihr solidarisches Verhalten fristlos gekündigt. 2023 besättigte das Landes-Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Kündigungen für rechtens.